Ab sofort steht Ihnen die Stadtverwaltung Waldmünchen auch mit einem "Online Service" 24 Stunden zur Verfügung. Sie können eine Reihe von Formalitäten interaktiv online in Anspruch nehmen oder den Gang ins Rathaus vorbereiten. Auch die Bezahlung eventuell anfallender Gebühren wird praktisch, bequem und sicher per Lastschrift geregelt.
Allerdings können nicht alle Behördengänge per Computer erledigt werden. Es wird auch künftig noch erforderlich sein, für bestimmte Vorgänge persönlich zur Stadtverwaltung zu kommen, weil beispielsweise eine Unterschrift rechtlich vorgeschrieben ist.
Unser "elektronisches Rathaus" bietet aber die Möglichkeit, sich bereits zu Hause die entsprechenden Formulare in Ruhe vorzubereiten und auszudrucken.
Die Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger liegen auf der Hand:
Selbstverständlich stehen Ihnen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung auch nach wie vor persönlich zur Verfügung - zu den Öffnungszeiten vor Ort oder telefonisch.
Zur Bezahlung kostenpflichtiger Vorgänge stehen folgende Verfahren zur Verfügung:
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Nebenwohnung ist eine weitere Wohnung in Deutschland. |
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Zieht die meldepflichtige Person aus einer ihrer Nebenwohnungen im Inland aus, so hat sie dies der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, oder der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist, mitzuteilen. |
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Wegzug ins Ausland, in Deutschland besteht keine weitere Wohnung mehr. |
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Ankündigung eines Wohnstatuswechsels Waldmünchner Nebenwohnung wird Hauptwohnung. |
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Ankündigung eines Umzuges innerhalb Umzug innerhalb des Gemeindebereiches |
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Zuzug erfolgt von außerhalb des Gemeindebereiches |
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Einfache Melderegisterauskunft erhalten |
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Hier können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen |
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Hier können Sie eine erweiterte Meldebescheinigung beantragen |
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Beantragen einer Übermittlungssperre |
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Beantragen einer Auskunftssperre |
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Hier können Sie ein einfaches Führungszeugnisses nur zur Übersendung an Ihre Privatadresse beantragen (Gebühr 13 EUR). Möchten Sie ein Führungszeugnis für andere Zwecke beantragen, dann besuchen Sie bitte das Online-Portal des Bundesamts für Justiz. |
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Dies ersetzt nicht die persönliche Vorsprache, sondern dient nur zur Vorbereitung einer solchen. |
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Statusabfrage zum beantragten Ausweis/Pass Hier fragen Sie den Bearbeitungsstatus ab. |
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Verlusterklärung eines Dokumentes (Ausweis/Pass) online ankündigen Dies ersetzt nicht die persönliche Vorsprache, sondern dient nur zur Vorbereitung einer solchen. |
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Hier können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nur zur Übersendung an Ihre Privatadresse beantragen (Gebühr 13 EUR). Möchten Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für andere Zwecke beantragen, dann besuchen Sie bitte das Online-Portal des Bundesamts für Justiz. |
Hier können Sie Personenstandsurkunden beantragen. |
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Geburtsurkunde |
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Eheurkunde (Gebühr 12 EUR) |
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Lebenspartnerschaftsurkunde (Gebühr 12 EUR) |
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Sterbeurkunde (Gebühr 12 EUR) |
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Hier können Sie sich als Wahlhelfer bewerben. |
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Hier können Sie Ihre Briefwahlunterlagen anfordern. |
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Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer |
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Abmeldung eines Hundes von der Hundesteuer |
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Hier können Sie der Stadt Waldmünchen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen |
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Hier können Sie nach verloreren Gegenständen suchen, die ggf. in unserem oder Fundbüros der Umgebung, die an das gleiche Online-System angebunden sind, abgegeben worden sind. |
Mit der Bereitstellung der Online-Anwendungen hat die Stadt Waldmünchen die Firma komuna GmbH, Wallerstraße 2, 84032 Altdorf, als vertrauenswürdigen Dritten beauftragt; beim Aufruf der Online-Anwendungen wird entsprechend verlinkt.
Die Verbindung wird verschlüsselt mit 128-Bit SSL.
Wir werden dieses Angebot für Sie ständig verbessern und erweitern.